Der Elternbeitrag hängt vom Betreuungsumfang und vom Alter des Kindes ab. Unter bestimmten Bedingungen kann der Elternbeitrag auf schriftlichem Antrag (§ 90 SGB VIII) ganz oder teilweise erlassen werden. Auch Geschwisterermäßigungen werden gewährt. Zusätzlich zur vergüteten Betreuungszeit fällt noch ein monatlich anfallender Betrag zur Erstattung de Versorgungskosten (Mittagessen, Zwischenmahlzeiten und Getränke) an. 

 

Für die Kindertagespflege in Lübeck ist die Servicestelle Verbund Kindertagespflege zuständig. Alle Informationen finden Sie unter "Formulare Kindertagespflege"