• Februar 2014 Zertifikat „Qualifizierung zur Tagespflegeperson“ bei der Berufsausbildungs- und Qualifizierungsagentur Lübeck GmbH (BQL)
  • Seit Februar 2014 beim Jugendamt Lübeck als qualifizierte und anerkannte Tagespflegeperson nach §43 SGBVIII, sowie §30 KitaG mit einer gültigen Pflegeerlaubnis gemeldet
  • August 2021 Zertifikat "Fachkraft für Frühpädagogik"
  • Erste-Hilfe-Kurs für Kleinkinder und Säuglinge ist alle zwei Jahre verpflichtend
  • Kurs zur § 8a Kindeswohlgefährdung ist alle zwei Jahre verpflichtend
  • Jährlich müssen Fortbildungen zum Thema rund um das Kind von mindesten 20 Stunden absolviert werden