Februar 2014 Zertifikat „Qualifizierung zur Tagespflegeperson“ bei der Berufsausbildungs- und Qualifizierungsagentur Lübeck GmbH (BQL)
Seit Februar 2014 beim Jugendamt Lübeck als qualifizierte und anerkannte Tagespflegeperson nach §43 SGBVIII, sowie §30 KitaG mit einer gültigen Pflegeerlaubnis gemeldet
August 2021 Zertifikat "Fachkraft für Frühpädagogik"
Erste-Hilfe-Kurs für Kleinkinder und Säuglinge ist alle zwei Jahre verpflichtend
Kurs zur § 8a Kindeswohlgefährdung ist alle zwei Jahre verpflichtend
Jährlich müssen Fortbildungen zum Thema rund um das Kind von mindesten 20 Stunden absolviert werden