• Januar 2022 Zertifikat „Qualifizierung zur Tagespflegeperson“ bei der Berufsausbildungs- und Qualifizierungsagentur Lübeck GmbH (BQL)
  • August 2024 Zusatzqualifikation "Tätigeitsbegleitende Grundqualifikation"
  • Seit Februar 2022 beim Jugendamt Lübeck als qualifizierte und anerkannte Tagespflegeperson nach §43 SGBVIII, sowie §30 KitaG mit einer gültigen Pflegeerlaubnis gemeldet
  • Erste-Hilfe-Kurs für Kleinkinder und Säuglinge ist alle zwei Jahre verpflichtend
  • Kurs zur § 8a Kindeswohlgefährdung ist alle zwei Jahre verpflichtend
  • Jährlich müssen Fortbildungen zum Thema rund um das Kind von mindesten 20 Stunden absolviert werden